Wie entstand die Idee der Medizinisch-Psychologischen-Untersuchung (MPU)?
Die Ursprungsidee stammt aus Amerika und war einst als Begutachtungs- und Eignungsprüfung für angehende Lokführer gedacht. Im Jahr 1904 fuhr in New-York bereits die erste funktionstaugliche U-Bahn, jedoch ließ die Ausbildung der Lokführer zu wünschen übrig und es ereigneten sich viele schwerwiegende Unfälle. Nach Einführung der Eignungsprüfung reduzierten sich die Unfälle um ein Vielfaches.
Wann wurde die MPU in Deutschland eingeführt?
In etwa 40 Jahre nach der amerikanischen Einführung und knapp nach Kriegsende, kam die Eignungsprüfung im deutschen Bundesministerium für Verkehr zur Ansprache. Die Kriegsveteranen benötigten dringend ein Gefährt, waren zum Teil durch die Kriegsverletzungen schwer beeinträchtigt. Das gutachterliche Verfahren sollte Abhilfe schaffen und offenlegen, wer tatsächlich in der Lage ist, ein Fahrzeug zu bedienen. Krankheiten wie Herzrhythmusstörungen, ein erhöhter Blutdruck oder Epilepsie führten zum Ausschluss. Ebenso alkoholkranke Personen und Menschen mit schweren körperlichen Behinderungen. Im Jahr 1945 wurde die MPU eingeführt und bis heute umgesetzt. Die Regelungen wurden stets angepasst, verschärft und strengeren Auflagen unterzogen. Die Unfallquote konnte durch die Einführung der MPU stark gesenkt werden. Während der 60er und 70er Jahre wurde die MPU auch als sogenannter „Idiotentest“ bezeichnet, denn nicht nur Verkehrssünder und stark beeinträchtigte Autofahrer wurden zum Test gebeten. Wer seine theoretische Prüfung nicht bestand, musste die MPU ablegen. In den 90er Jahren folgte eine Abänderung der Richtlinien. Da viele Kerninhalte der damaligen Ausführung nicht eindeutig waren, wurden die einzelnen Unterpunkte genau definiert. Es wurde eine Begutachtungsrichtlinie eingeführt, die genau vorgibt, welche kognitiven und physischen Fähigkeiten eine Person erfüllen muss, um im Besitz eines Führerscheins zu sein. Das Verfahren Unterlag der MPU Beratung und Vorbereitung. Im jeweiligen Kapitel der Richtlinienordnung wird der Umgang mit Alkohol- und Drogen gesondert geregelt. Ab dem Jahr 2005 kamen als Neuerung die Begutachtungskriterien zum Paket der Richtlinienordnung hinzu. Diese stellen ein Hilfsmittel dar und helfen dem Gutachter dabei, die Fahrtauglichkeit ordnungsgemäß zu überprüfen. Wichtig ist es der Bundesregierung gewesen, eine Neutralität der Begutachtungsstellen herzustellen und eine objektive Sichtweise zu erzeugen. Im Einzelnen wurde Beratung und Therapieeinheit von der MPU-Diagnose abgespalten. Seit dieser neuen Regelung wird die Trennung in allen Aufsichtsbehörden angewandt. Eine weitere Überarbeitung der einzelnen Kriterien wurde im Jahr 2013 vorgenommen und auch in Zukunft wird das Bundesministerium die MPU weiter durchführen und stetig verbessern.
Heutzutage bewertet man die MPU als erfolgreiche Maßnahme zur Überprüfung der Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr für Männer und Frauen. Viele Befürworter sehen Vorteile, die sich aus der gutachterlichen Bewertung ergeben, denn der Verkehrssünder, Betrunkene oder Drogenkonsument kann sich innerhalb der MPU auf therapeutische Unterstützung verlassen. Wer Hilfe benötigt, der kann Hilfe in Anspruch nehmen, eine Therapie beginnen, neue Ziele verfolgen und sich über das Geschehene bewusstwerden. Es ist durchaus ratsam, sich auf eine MPU vorzubereiten. Die Praxis der Beratung und Vorbereitung hat sich bewährt gemacht. Wer sich professionelle Unterstützung holt, der kann die MPU bestehen und in Zukunft sicherer auf der Straße unterwegs sein.