...Deutschlands über seine inneren und äußeren Angelegenheiten“. Der Zwei-plus-Vier-Vertrag wird am 12. September 1990 in Moskau unterzeichnet und tritt am 15. März 1991 in Kraft.
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Erklärung der vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte, 12. September 1990
In der Erklärung der vier Mächte über die Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte vom 12. September 1990, die den beiden deutschen Regierungen zur Kenntnis übergeben werden, erklären die Alliierten „die Aussetzung der Wirksamkeit ihrer Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands bis zum Inkrafttreten des Vertrages über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“. Die endgültige Aussetzung ihrer Vorbehaltsrechte machen die Alliierten von der vollzogenen Vereinigung Deutschlands abhängig.
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Schreiben der Stadtkommandanten der drei Alliierten Mächte an den Regierenden Bürgermeister Walter Momper, 2. Oktober 1990
Einen Tag vor der offiziellen Begehung der Deutschen Einheit wenden sich die drei westalliierten Stadtkommandanten von West-Berlin an die West-Berliner Bevölkerung und den Regierenden Bürgermeister von Berlin. Sie würdigen in Ihrem Schreiben den Durchhaltewillen der Berliner Bevölkerung über die Jahre der deutschen Teilung hinweg. Zudem loben sie die engagierte Zusammenarbeit zwischen der Berliner Bevölkerung und den Westalliierten Streitkräften. Außerdem kündigen sie nach Vollendung der Deutschen Einheit den Abzug der alliierten Streitkräfte aus Berlin an.
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