Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland sowie die Deutsche Einheit.
Der so genannte Einigungsvertrag regelt den Beitritt der Deutschen Demokratischen Republik zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990. Weitere relevante Punkte sind die Benennung Berlins zur deutschen Hauptstadt sowie die Übernahme der DDR-Schulden durch die Bundesrepublik. Voraussetzung für das völkerrechtliche Inkrafttreten des Einigungsvertrages ist der Abschluss des Vertrags über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland, kurz Zwei-plus-Vier-Vertrag, in dem die Vier Mächte auf ihr Vorbehaltsrecht verzichten. Beide Vertragsparteien sind sich daher einig, dass die Festlegungen zur Herstellung der Einheit Deutschlands unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden alliierten Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit getroffen wird.
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„Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland“ („Zwei-plus-Vier-Vertrag“), 12. September 1990
Der so genannte Zwei-plus-Vier-Vertrag (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland) ist ein Staatsvertrag zwischen der Deutschen Demokratischen Republik (vertreten durch Lothar de Maizière) und der Bundesrepublik Deutschland (Hans-Dietrich Genscher) sowie Frankreich (Roland Dumas), den Vereinigten Staaten (James A. Baker III), dem Vereinigten Königreich (Douglas Hurd) und der Sowjetunion (Eduard Schewardnadse). Durch ihn wird der Weg für die deutsche Wiedervereinigung frei, da die vier Siegermächte des Zweiten Weltkrieges auf Ihre Vorbehaltsrechte in bezug auf Deutschland und Berlin verzichten. In zehn Artikeln regelt der Vertrag die außenpolitischen Aspekte der deutschen Vereinigung. Darunter die Bestimmungen über das umfassende Staatsgebiet und die Festlegung der bestehenden Grenzen. Desweiteren sind auch militärische Bestimmungen Inhalt des Vertrages. Das Ergebnis ist die Wiederherstellung der Deutschen Einheit und die Wiedererlangung der endgültigen „vollen Souveränität...