"Acht-Punkte-Erklärung" von Helmut Kohl, 16. Juli 1990
Bundeskanzler Kohl gibt auf einer Pressekonferenz die Ergebnisse der Verhandlungen mit der Sowjetunion bekannt. Die Vereinbarungen sind aufgrund der Teilung Deutschlands nach dem 2. Weltkrieg grundlegend, um die Einheit Deutschlands herbeizuführen. Das geeinte Deutschland sollte seine volle Souveränität sowie die Wahlfreiheit des Bündnissystems erhalten. Die alliierten Streitkräfte sollen sich aus Deutschland zurückziehen. Zudem wird die Militärstärke Deutschlands vertraglich festgelegt.
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„Beschluß der Volkskammer über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland“, 23. August 1990
In dem von der Volkskammer der DDR gefassten Beschluss wird der Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland – gemäß Artikel 23 des Grundgesetzes mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 – erklärt. Die Vertreter der Volkskammer fassen diesen Beschluss unter Berücksichtigung des Abschlusses der Beratungen zum Einigungsvertrag, des Standes der „Zwei-plus-Vier-Verhandlungen“ und der Durchführbarkeit von Landtagswahlen in der DDR.
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„Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands“, 31. August 1990
Der zwischen der Bundesrepublik Deutschland, in Vertretung durch Wolfgang Schäuble, und der Deutschen Demokratischen Republik, vertreten durch Günther Krause, am 31. August 1990 abgeschlossene Vertrag zwischen der Bundesrepublik und der DDR über die Herstellung der Einheit Deutschlands beinhaltet im wesentlichen die Staatsauflösung der DDR, ihren gleichzeitigen