„Vertrag über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (Staatsvertrag), 18. Mai 1990
Im Palais Schaumburg zu Bonn wird durch die Finanzminister Theo Waigel (Bundesrepublik Deutschland) und Walter Romberg (DDR) der Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion feierlich unterzeichnet. Er tritt am 1. Juli 1990 in Kraft. Inhalt der Währungsunion ist es, die Deutsche Mark als alleiniges gültiges Zahlungsmittel und Rechnungseinheit einzuführen. Hierzu werden Löhne, Gehälter, Stipendien, Renten, Mieten und Pachten sowie weitere wiederkehrende Zahlungen im Verhältnis 1 zu 1 umgetauscht, das Umtauschverhältnis von Sparguthaben bei Geldinstitute wurde altersabhängig gestaffelt. Die Wirtschaftsunion führt in der DDR zu einer Reihe von Bestimmungen, welche an den Standard der Bundesrepublik angelehnt sind. So wird die Zentralverwaltungswirtschaft durch
eine soziale Marktwirtschaft ersetzt und die bis dahin bestehenden Volkseigenen Betriebe der Treuhandanstalt übergeben. Die Bestimmungen der Sozialunion sehen eine umfassende Neustrukturierung der sozialen Gegebenheiten der DDR nach westdeutschem Vorbild vor.
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